Immer mehr Reisemobile, Wohnwägen oder Caravaning-Fahrzeuge werden in Deutschland zugelassen. Wertermittlung nach Schaden am WohnmobilDenn das Caravaning erfreut sich großer Beliebtheit: In den Urlaubszeiten werden die Fahrzeuge rausgeholt und es geht auf die Piste. Bei manchen Fahrern kann sich die seltene Nutzung der Reisemobile auf die Fahrpraxis auswirken, denn ein Wohnmobil oder Wohnwagen-Gespann verhält sich ganz anders als ein normaler PKW. So bleibt es nicht aus, dass es zu Unfällen kommt. Nicht immer selbst verschuldet, bleibt ein solcher Unfall dennoch ein großes Ärgernis: Das Fahrzeug kann nicht mehr so genutzt werden wie gewünscht, eventuell muss sogar der ganze Camping-Urlaub abgesagt werden, bevor es überhaupt richtig losging. Weitere Gründe für einen Unfall ist häufig Überladung (Bremsen werden überlastet und funktionieren nicht mehr richtig). Achten Sie bitte vor Fahrtantritt auf eine ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung Ihrer Ladung. Bei fehlender Fahrpraxis bieten sich spezielle Fahrsicherheitstrainings für Reisemobile oder Gespanne an.

Wie sollte man sich nach einem Unfall mit dem Wohnmobil, Wohnwagen oder Caravaning-Fahrzeug verhalten? Was sind Ihre Rechte als Geschädigter? Sollte ein Gutachter hinzugezogen werden? Haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung? In welcher Werkstatt sollten die Schäden bestenfalls repariert werden? Wer trägt die Kosten für Unfallinstandsetzung, Gutachten und Rechtsbeistand? Viele Fragen, die es zu klären gilt. Aber zunächst einmal gilt nach einem Unfall: Ruhe bewahren. Und keine vorschnellen Schritte machen.

Gutachten nach Unfall mit dem WohnmobilHolen Sie sich Hilfe. Und zwar kompetente Unterstützung in Form eines Gutachters. Dieser Gutachter sollte jedoch nicht bei der Versicherung des Unfallgegners angestellt sein, sondern sollte das Ergebnis Ihrer freien Wahl sein. Denn als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl, hier bietet sich ein freier und unabhängiger Sachverständiger an, der in Ihrem Sinne arbeitet und alle Aspekte berücksichtigt, die sich auf die Schadensregulierung Ihres Fahrzeuges auswirkt. In Folge des Unfalls mit dem Wohnmobil müssen die Schäden der/den jeweiligen Versicherung/en gemeldet werden (bei einem Wohnwagen-Gespann bspw. muss der Schaden sowohl der PKW- als auch der Anhänger-Versicherung gemeldet werden).

Als freier und unabhängiger Gutachter – spezialisiert auf Wohnmobile und Caravaning-Fahrzeuge – stehe Ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und anerkanntem Sachverstand nach einem Unfall mit dem Wohnmobil zur Seite – bundesweit. Gerade bei Wohnmobilen gilt es vieles zu beachten, damit keine Schäden übersehen werden, die später teure Reparaturen nach sich ziehen können.

Sie erreichen mein Sachverständigen-Büro für Wohnmobil-Unfallgutachten unter 06202-22277 oder mobil unter 0172-6222 198. Alternativ senden Sie uns eine E-Mail an: info@wohnmobil-gutachter.de. Wir sind 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.