Schadensgutachten für Wohnmobile
- Keine Kosten für Anfahrt
Die Kosten für die Erstellungsdes Gutachtens sowie Anfahrtskosten oder sonstige Kosten werden komplett von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
- Schnellstmöglich vor Ort
Wir kommen so schnell wir möglich zu Ihnen vor Ort, um die Schäden zu begutachten und Ihnen ein verlässliches Wohnmobil Gutachten zu erstellen.
- Erreichbarkeit 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag!
Wir sind für Sie erreichbar wenn Sie unsere Unterstützung benötigen. Rufen Sie uns an!
Unabhängige Gutachten
Als freier und unabhängiger KFZ-Sachverständiger stehen meine Kunden und deren Bedürfnisse an erster Stelle. Wir bieten einen freundlichen Service, professionelle Abwicklung und unabhängige Wohnmobil Gutachten vom geprüften Sachverständigen-Büro.
Wir rufen Sie zurück!
Bitte tragen Sie Ihren Namen, Telefonnummer und eine Uhrzeit ein, wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück. Auch bei generellen Fragen zu Gutachten für Wohnmobile oder bei Unklarheiten, wenden Sie sich gerne an uns.
Schadensgutachten für Wohnmobile
Bundesweite Prüfung vor Ort am Wohnmobil. Professionelle Begutachtung des Wohnmobils und verlässlicher Prüfservice. Erstellung von Fotos aller Mängel und Schäden zur Erstellung des Wohnmobil Gutachtens. Umfassende Funktionsanalysen und Prüfung des Wohnmobils. Verlässliche Stellungnahme des Wohnmobil-Sachverständigen zum aktuellen Zustand des Wohnmobils.
Unser Gutachter Netzwerk ist bundesweit aktiv – Egal wo Sie sich befinden: Wir helfen Ihnen schnell und verlässlich. Wir bieten schnelle Hilfe und Gutachten-Erstellung in GANZ DEUTSCHLAND. Sie befinden sich in Berlin, Hamburg, Rügen, Wilhelmshafen, Allgäu, Kempten oder Freiburg und benötigen ein Gutachten für Ihr Wohnmobil oder LKW?
Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da.
Wohnmobil-Gutachten: Wie Sie Ihr Recht geltend machen
- Sie wurden Opfer eines Unfalls: Machen Sie umgehend einen Termin bei einem Sachverständigen oder Gutachter. Hier ist zu beachten, dass der Gutachter verlässlich und seriös arbeitet. Achten Sie auf den Zusatz „unabhängiger“ oder „freier“ Gutachter. Damit können Sie sicherstellen, dass der Sachverständige auch in Ihrem Sinne und für Ihre Rechte arbeitet – und nicht für die Interessen irgendeiner Versicherung.
- Der Gutachter / Sachverständige kommt vor Ort: Ist der Gutachter bei Ihnen bzw. am Unfallort angekommen, macht er selbst Fotos, um die enstandenen Schäden am Wohnmobil bzw. KFZ zu dokumentieren. Die Fotos sind hochauzflösend und sehr detailgetreu um den Schadenswert später genau bestimmen zu können.
- Das eigentliche Gutachten: Jetzt wird das eigentliche Gutachten – in der Fachsprache „Schadensgutachten“ genannt – vom Sachverständigen erstellt. Dafür werden alle Schäden mit einkalkuliert und alle Schäden aufgelistet um den Gesamt-Schadenswert zu bestimmen. Mit diesem Gutachten weiß man also wie hoch der von der Versicherung zu bezahlende Schaden am Wohnmobil genau ist.
- Falls es zu Streitigkeiten kommt: Leider passiert es immer öfter, dass am Unfallort Streitigkeiten entstehen. Und das auch dann wenn eigentlich ganz offensichtlich ist, wer Schuld am Unfall trägt. Bitte bleiben Sie ruhig. An diesem Punkt sollte ein Anwalt als Rechtsbeistand gerufen werden, um spätere rechtliche Nachteile vermeiden zu können. HINWEIS: Der Anwalt steht Ihnen zu und die Kosten für die anwaltliche Konsultation MUSS von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Also keine Angst, der Anwalt ist in diesem Fall für Sie kostenlos.
- Ist es ein Totalschaden? Sind bei einem Unfall größere Schäden aufgetreten, kann es sein, dass die Reparaturkosten den Restwert des Wohnmobils bzw. KFZ übersteigen würden. In diesem Fall spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden – der Gutachter ermittelt in einem solchen Fall den verbliebenen Restwert des KFZ / Wohnmobils.
- Schadensermittlung abgeschlossen – Gutachten erstellt: Zu guter Letzt wurde das Schadensgutachten abschließend vom Sachverständigen erstellt und an alle Beteiligten versendet (Versicherungen, Anwalt, Geschädigter)
130% Regelung
Die sogenannte „130 % Regelung“ definiert, ob es sich noch lohnt, ein Fahrzeug zu reparieren oder nicht – es wird die „Reparaturwürdigkeit“ des geschädigten Fahrzeugs festgestellt. Wird der Schaden so eingeschätzt, dass die Kosten für eine Reparatur den Preis für eine Wiederbeschaffung übersteigen würde, spricht man von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“. Reparaturen, die Kosten von 74 Prozent des Restwertes nicht übersteigen, dürfen direkt durchgeführt werden. Anders verhält es sich bei höheren Schäden: Bei 75 % bis 130 % Reparaturkosten (gemessen am Wiederbeschaffungswert) MUSS ein sog. „Restwertangebot“ erstellt werden und bei ÜBER 130 % ist die Versicherung des Unfallverursachers nicht mehr verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen.
Unterschied zwischen Gutachten & Kostenvoranschlag
Einen „Kostenvoranschlag“ könnte man als ein „kleines Gutachten“ bezeichnen. Der Kostenvoranschlag ist schnell erstellt und weitaus günstiger als ein „echtes“ Gutachten von einem Sachverständigen. Ein wirkliches Gutachten ist jedoch viel detallierter, sorgfältiger erstellt und unmissverständlich. Als Geschädigter bei einem Unfall ist ein echtes Gutachten immer zu empfehlen und vorteilhaft. Im Gegensatz zu einem normalen Kostenvoranschlag beinhaltet das Gutachten eines geprüften Sachverständigen zusätzlich Fotoaufnahmen und ausführliche Schadensbeschreibungen inkl. genauer Kostenaufstellung sowie einer professionelle Einschätzung vom geprüften Fachmann. Dennoch sollte vor der Beauftragung des Gutachters immer Rücksprache gehalten werden: Denn bei einem Schadenswert von unter 750.- € muss die gegnerische Versicherung den Schaden nicht bezahlen. Gerne helfen wir Ihen weiter, sprechen Sie uns an.
Brauche ich einen Anwalt?
Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, muss die Versicherung des Unfallverursachers zwingend die Anwaltskosten übernehmen, wenn Sie sich rechtlichen Beistand holen – wozu wir unbedingt raten! Für das Hinzuziehen eines Anwalts entstehen Ihnen als Geschädigter somit KEINE Kosten. Man sollte in solchen Fällen IMMER einen Anwalt beauftragen, da die gegnerische Versicherung natürlich auch über professionellen rechtlichen Beistand verfügt. So können Sie sich etwaige Nachteile vor Gericht ersparen. Oft versucht die gegnerische Verischerung einem auszureden, einen Anwalt zu beauftragen – lassen Sie sich hier nicht verunsichern! Ihnen steht ein Anwalt zu und den sollten Sie sicherheitshalber immer hinzuziehen.
Definition: Wirtschaftlicher Totalschaden
Wie schon in unserer Information zur 130-%-Regelung beschrieben: Sind die Kosten für eine Reparatur höher als der bestimmte Wiederbeschaffungswert eines durch einen Unfall geschädigten Fahrzeugs, spricht man von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“. Wenn ein Schaden seitens eines Gutachters als solcher definiert wurde, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für eine Reparatur NICHT ÜBERNEHMEN. Ausgenommen davon sind Fälle, bei denen die Halter des KFZ oder Wohnmobils die Reparatur dennoch haben vornehmen lassen und wenn die diesbezüglichen Kosten nicht höher als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes sind.
Waschanlage: Wer bezahlt Schaden?
Ein Schaden entsteht nicht nur bei Unfällen auf der Straße, auch an anderen Stellen kann das KFZ oder Wohnmobil in Mitleidenschaft gezogen werden: So auch häufig in der Waschanlage: Meist werden durch die Waschanlage enstandene Schäden rigoros abgelehnt und auf die allgemeinen Betriebsbedingungen verwiesen. Doch aufgepasst: Der Führer eines KFZ darf durchaus davon ausgehen, dass er nach Befahren der Auto-Waschstraße sein Auto anschließend noch in einem Stück und unbeschädigt wieder rauskommt. Das bestätigt auch das Urteil des BGH 2004 (Az.: X ZR 133/03). Das Urteil können Sie hier (Link) nachlesen. WENN Schäden nach dem Besuch einer Autowaschanlage festgestellt werden MÜSSEN diese unbedingt fachmännisch dokumentiert werden, um eine spätere Erstattung der Schäden durchsetzen zu können. Wenn Sie zudem noch Zeugen haben, die Ihren Standpunkt bestätigen können ist das NUR VON VORTEIL. Nach der Schadensaufnahme muss der Waschanlagenbetreiber informiert werden. Auch hier empfehlen wir unbedingt das Hinzuziehen eines Gutachters: 1., um keine rechtlichen Nachteile zu erfahren, und 2., um schnell zu einer annehmbaren Lösung zu finden.
Schadensgutachten für Wohnmobile
- Keine Kosten für Anfahrt
Die Kosten für die Erstellungsdes Gutachtens sowie Anfahrtskosten oder sonstige Kosten werden komplett von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
- Schnellstmöglich vor Ort
Wir kommen so schnell wir möglich zu Ihnen vor Ort, um die Schäden zu begutachten und Ihnen ein verlässliches Wohnmobil Gutachten zu erstellen.
- Erreichbarkeit 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag!
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Unabhängige Gutachten
Als freier und unabhängiger KFZ-Sachverständiger stehen meine Kunden und deren Bedürfnisse an erster Stelle. Wir bieten einen freundlichen Service, professionelle Abwicklung und unabhängige Wohnmobil Gutachten vom geprüften Sachverständigen-Büro.
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