Immer öfter werden wir als Wohnmobil-Gutachter gerufen, um neu gekaufte Wohnmobile zu begutachten,Mängle beim neugekauften Wohnmobil? da das angeblich nagelneue Fahrzeug offenkundig Mängel und Defekte aufweist. Nicht jeder Käufer eines Wohnmobils hat ausreichend fahrzeugtechnischen Sachverstand, um alle potenziellen Mängel bei der Übergabe des neuen Wohnmobils zu erkennen. Erst einige Zeit später merkt man, dass nicht alles so funktioniert wie es eigentlich sollte und vom Händler versprochen wurde. Dann stellt sich dem Käufer die Frage: Muss ich die Mängel auf eigene Rechnung beheben lassen, weil ich bei der Übergabe nichts gemerkt habe?

Zunächst muss geklärt werden ob es sich um „echte“ Mängel handelt, oder – wenn der Kauf schon einige Zeit zurück liegt – es sich um normale Verschleißerscheinungen handelt, etwa bei Bremsbelägen oder Reifenprofilen (die der Käufer selbst bezahlen muss). Ein Mangel liegt dann vor, wenn das Wohnmobil nicht das hält, was im Kaufvertrag oder vom Händler versprochen wurde: Der Kühlschrank kühlt nicht, Undichtigkeiten, Spaltmaße stimmen nicht usw. Sofort Abstand von einem Kauf sollten Sie bei Händlern nehmen, die im Kaufvertrag bestimmte Sätze haben wie „gekauft wie gesehen – kein Anspruch auf spätere Beanstandung oder Gewährleistung“. In jedem Fall empfehlen wir die Unterstützung durch einen – bestenfalls auf Wohnmobile spezialisierten – Gutachter zu holen. So können Sie sicher sein, dass Sie nicht über den Tisch gezogen werden und auch wirklich alle Mängel restlos behoben werden. Denn darauf haben Sie rechtlichen Anspruch.

Mängelprüfung WohnmobilWurden die Mängel festgestellt und dokumentiert kommt es zur entscheidenden Frage: Ist die Mängelbeseitigung ein Garantiefall oder unterliegt diese der Gewährleistung des Händlers? Das Gesetz gibt bei einem neu gekauften Wohnmobil eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten vor. Das bedeutet für den Käufer, dass der Händler 2 Jahre lang dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug mängelfrei ist. Treten in diesem Gewährleistungszeitraum also „echte“ Mängel auf, muss der Händler diese beheben. Zu dieser „Mängelbeseitigung“ hat er genau zwei Mal die Möglichkeit. Sind diese Reparaturarbeiten nicht von Erfolg gekrönt, hat der Käufer die Möglichkeit vom Kauf wieder zurück zu treten.

Das Problem bei so einer Geschichte ist, dass der ganze Ablauf der Mängelbeseitigung – Kommunikation mit dem Händler, Fristsetzung zur Mängelbehebung, Fahrzeugausfall während der Reparatur, ggf. Gerichtsverfahren – viel Zeit und Nerven kostet. Besser wäre es doch, wenn man gleich ein wirklich funktionierendes Fahrzeug bekommen würde, oder? Und genau dabei helfen wir Ihnen mit unserem Sachverstand als Wohnmobil-Gutachter. Wir begleiten Sie zum Händler, prüfen potentiell interessante Reisemobile für Sie, damit Sie nicht die „Katze im Sack“ kaufen und hinterher viel Ärger haben. Sie erreichen uns unter: 0172 – 6222 198.

Ihr Wohnmobil-Gutachter Rainer Rossrucker.