Feuchtigkeitsschäden sind eine der am häufigsten auftretenden Mängel bei Wohnmobilen, Wohnwagen oder Reise-Mobilen. Und sollten durchaus ernst genommen werden. Doch wer haftet bei einem Feuchtigkeitsschaden? Der Händler oder der Hersteller? Wer trägt die Kosten für eine notwendige Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden?
Neue Reisemobile, Wohnmobile oder Wohnwagen sind in den meisten Fällen gut abgedichtet und gegen eintretende Feuchtigkeit gewappnet. Oft treten Feuchtigkeitsschäden erst nach einer bestimmten Nutzungszeit auf: Durch Vibrationen können sich Schrauben lockern, Rahmen oder Profile verziehen sich geringfügig – alles mögliche Ursachen für ein bevorstehenden Feuchteschaden. Doch auch bei neugekauften Wohnmobilen bzw. Caravaning-Fahrzeugen kann es aufgrund mangelhafter Abdichtung zu Feuchteschäden kommen. Was kann man tun, wenn man bei einem neuen Wohnmobil Feuchtigkeit entdeckt?
Maßgeblich ist erstmal, wann ein Feuchtigkeitsschaden auftritt. Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf hat jeder Käufer ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung seitens des Wohnmobil-Händlers. Wichtig ist, innerhalb der Gewährleistungszeit den festgestellten Schaden schriftlich (!) zu melden. Dann wiederum ist der Händler in der Pflicht, alle Schäden innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben. Dazu hat der Händler genau 2x die Möglichkeit. Schafft er es nicht, die Schäden zu beheben, hat der Käufer das Recht vom Kauf zurückzutreten.
Oft gibt es Unklarheiten zwischen den Begriffen „Gewährleistung“ und „Garantie“ in Schadensfällen. Deshalb hier nochmal eine kleine Erläuterung: Eine sogenannte „Gewährleistung auf Instandsetzung“ hat jeder Käufer ab Kaufdatum für volle zwei Jahre (gesetzlich festgelegt). Tritt jetzt nach Ablauf dieser „Gewährleistungs-Zeit“ ein Schaden ein, kann – muss aber nicht – es sich um einen „Garantiefall“ handeln: Jetzt kommt der Hersteller in die Verantwortung, je nachdem, wie er die Garantiebedingung für ein ganzes Fahrzeug oder einzelne Bauteile definiert hat. Bei Feuchtigkeitsschäden ist besonders die „Dichtheitsgarantie“ auf den Aufbau wichtig. Hier ist auch erstmal der Händler der Ansprechpartner, der wiederum schriftlich auf diesen „Garantieschaden“ hingewiesen werden muss. Leider hat die Praxis gezeigt, dass es an dieser Stelle oft zu Problemen oder extrem langen Wartezeiten kommt. Man wird hingehalten, angeblich muss der Hersteller bestätigen, dass es sich wirklich um einen Garantiefall handelt….da kann durchaus viel Zeit ins Land gehen und die Saison fürs Caravaning ist schon wieder vorbei.
Als spezialisierter Gutachter für Wohnmobile, Wohnwagen und Reisemobile begegnen wir solchen Geschichten über Mängel selbst an neugekauften Fahrzeugen ziemlich häufig. Gerne unterstützen wir Sie zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche und untermauern Ihre Forderung nach Mängelbeseitigung auch mit einem professionell erstellten Gutachten.