Ein unverschuldeter Unfall ist schon schlimm genug. Noch schlimmer ist es aber, wenn es anschließend rechtliche Probleme bei der Schadensabwicklung gibt. Hier hilft ein speziell für Wohnmobile erstelltes Unfallgutachten, und zwar auch vor Gericht. Diesbezüglich kursieren viele Halbwahrheiten im Internet, ein Gutachten vor Gericht hätte nur Beweisfunktion, wenn der Gutachter auch öffentlich bestellt und vereidigt ist. Das stimmt so nicht, natürlich hat ein Gutachten – erstellt von einem qualifizierten Gutachter mit nachgewiesenem Sachverstand – auch vor Gericht eine anerkannte Beweisfunktion. Zudem ist ein Gutachten, das direkt nach dem ereigneten Unfall aufgenommen wurde, noch aussagekräftiger als ein zusätzliches, erst Wochen nach dem Unfall erstelltes Gutachten. Denn wichtige Beweiselemente könnten nicht mehr nachgewiesen werden, allein durch die Bewegung des Fahrzeugs vom Unfallort wird eine ordentliche und vollumfängliche Gutachtenerstellung und Schadensaufnahme von der Beweiskraft eingeschränkt. Auch wenn es zu keinen Streitigkeiten bezüglich der Schadensabwicklung kommen sollte, empfehlen wir als Wohnmobil-Gutachten-Experten IMMER die Erstellung eines Gutachtens bei einem unverschuldeten Unfall, damit Sie auch bei zukünftig aufkommenden Rechtsstreitigkeiten auf der sicheren Seite sind.

 

Gerichtsgutachten: Wohnmobil Gutachten zur Beweissicherung
Streitfall vor Gericht: Wohnmobil Beweisgutachten

Qualifizierte Wohnmobil Gutachten: Spezialisierte Caravaning-Sachverständige

In einem gewissen Fall hat ein Gutachten für ein Wohnmobil sogar noch mehr Beweis- und Aussagekraft: Wenn ein auf Wohnmobile spezialisierter Sachverständiger den Schaden aufnimmt. Denn nur ein speziell qualifizierter „Wohnmobil-Gutachter“ wird auch wirklich ALLE Schäden (inklusive aller Einbauten, Umbauten, Sonderausstattungen), die für eine vollumfängliche Schadensregulierung erforderlich sind, berücksichtigen. Hier wird spezieller Sachverstand und Erfahrung zu Aufbau und Reparatur von Caravaning-Fahrzeugen benötigt. Außerdem aktuelle Ersatzteilpreise zum jeweiligen Modell, aktuelle Werkstatt- und Arbeitsstundenpreise aus einer spezialisierten Caravaning-Werkstatt (die auch Kapazitäten hat und den Schaden zeitnah, fachgerecht und nach Herstellervorgaben reparieren kann). Leider können wir aus unserer langjährigen Erfahrung als Gutachter für Wohnmobile, Wohnwagen, Campervans und anderen Freizeitfahrzeugen berichten: Sie können es sich nicht vorstellen, was bei einem solchen Gutachten alles falsch gemacht werden kann. Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass signifikante und kostenintensive Schäden bei Wohnmobilen bei der Schadensaufnahme NICHT berücksichtigt werden. Denn es kommt ein KFZ-Gutachter zur Schadensaufnahme, der nach Schema F vorgeht. Das ist absolut in Ordnung, aber bei einem Wohnmobil gestaltet sich die Reparatur nicht so einfach wie bei einem PKW: Schon eine kleine Undichtigkeit in nur einem der Bauteile, kann zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen – und dass bei Fahrzeugen deren Kaufpreise durchaus im sechsstelligen Bereich liegen können.

 

Machen Sie keine Experimente: Gehen Sie auf Nummer sicher.

Sie lieben Ihr Wohnmobil? Ihnen ist es nicht egal, nach einem unverschuldeten Unfall mit dem Reisemobil auf Teilen des Schadens sitzen zu bleiben? Sie möchten, dass nach einem Unfall der entstandene Schaden VOLLSTÄNDIG erstattet wird? Dann beauftragen Sie keinen 0815-KFZ-Gutachter, sondern einen für Wohnmobile und Caravaning-Fahrzeuge qualifizierten Gutachter. Genau das Gleiche gilt bei Streitigkeiten vor Gericht. Wenn es darauf ankommt, im Streitfall die Schadenssumme objektiv zu dokumentieren, ist das Gutachten vom Wohnmobil-Gutachter Ihre Rückendeckung auch bei Gericht.

Sie haben Probleme mit der Schadensregulierung an Ihrem Wohnmobil?
Sie benötigen ein spezialisiertes Wohnmobil-Gutachten für eine vollumfängliche Schadensdokumentation vor Gericht?
In diesem Fall sind wir Ihr Ansprechpartner und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und Caravaning-Fachkompetenz.
Sie erreichen unser Sachverständigen-Büro unter: 06202 – 222 77 oder mobil unter 0172-6222 198.

OLG, LG: Sachverständiger für Caravaning-Gutachten