Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
2020-08-17T13:59:23+02:00Grundsätzlich haben Sie das Recht als Geschädigter einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Grundsätzlich haben Sie das Recht als Geschädigter einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Nein das müssen Sie nicht, aber es macht Sinn. Oft ist kaum ein äußerlicher Schaden zu sehen und der Unfallgegner bietet auch noch Geld um den kleinen „Rempler“ vergessen zu machen, aber der verborgene Schaden kann in die Tausende gehen.