Grundsätzlich haben Sie das Recht als Geschädigter einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
2020-08-17T13:59:23+02:00
Grundsätzlich haben Sie das Recht als Geschädigter einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.