Ja, Versicherungen haben eigene Gutachter und auch Vertragswerkstätten. Versicherungen wollen Kosten sparen und Werkstätten Geld verdienen. Zu diesem Thema gibt es sehr viele Gerichtsurteile. Als Geschädigter sind Sie weder verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, noch den enstandenen Schaden in einer von der Versicherung empfohlenen Werkstatt reparieren zu lassen. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden.